+1

Leinenpflicht für Hunde für den Bereich der Werredeiche und der Werrewiesen


"Nach diesen gesetzlichen Grundlagen gilt jedoch für den gesamten Bereich der Werreaue sowie der Rad- und Wanderwege keine Anleinpflicht, so dass freilaufende Hunde, welche nicht auf den Wegen und im Einflussbereich des Hundehalters bleiben, Tiere besonders in der Brut- und Setzzeit aufschrecken. Je nachdem, wie häufig die Störungen sind, wird das Brutgeschäft stark gestört oder gar abgebrochen." Vorlage 371/2012 Entscheidung bleibt derzeit weiterhin offen


Diskussionen

Bisher wurden keine Argumente hinzugefügt.
  1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

  2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

  3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

  4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

  5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

  6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

  7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

  8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

  9. ... und neue Argumente einbringen.

  10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.