Leinenpflicht für Hunde für den Bereich der Werredeiche und der Werrewiesen
"Nach diesen gesetzlichen Grundlagen gilt jedoch für den gesamten Bereich der Werreaue sowie der Rad- und Wanderwege keine Anleinpflicht, so dass freilaufende Hunde, welche nicht auf den Wegen und im Einflussbereich des Hundehalters bleiben, Tiere besonders in der Brut- und Setzzeit aufschrecken. Je nachdem, wie häufig die Störungen sind, wird das Brutgeschäft stark gestört oder gar abgebrochen." Vorlage 371/2012 Entscheidung bleibt derzeit weiterhin offen